Tod

Der Tod eines Menschen kann unerwartet eintreten oder war absehbar. Auf jeden Fall ist ein Todesfall emotional belastend und organisatorisch eine Herausforderung.

 

Todesfall - was ist zu tun

Tod zu Hause: Benachrichtigen Sie die Ärztin oder den Arzt. Diese bestätigen den Tod und füllen die ärztliche Todesbescheinigung aus. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, so ist der Notfallarzt anzurufen. Diesbezügliche Auskunft geben Telefon 117 (Polizei) oder 1811 (Auskunftsdienst der Swisscom).

Tod infolge Unfall/Suizid: Die Polizei (Tel. 117) muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden, ebenso bei Suizid.

Tod im Spital oder im Heim: Die Spital- bzw. die Heimverwaltung erledigt die Formalitäten.

 

Emmen

Ein Todesfall ist dem Regionalen Zivilstandsamt Emmen innert zwei Arbeitstagen persönlich zu melden. Es ist hilfreich, eigens dafür einen Termin zu vereinbaren (Telefon 041 268 02 32). Mit der Anmeldung des Todesfalles wird auch gleichzeitig die Bestattung organisiert, sofern diese in Emmen stattfindet. Mitzubringen sind die ärztliche Todesbescheinigung, das Familienbüchlein sowie der Grabkonzessionsvertrag, falls ein Familiengrab vorhanden ist. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind meistens weitere Dokumente erforderlich.

Merkblatt Todesfall der Gemeinde Emmen

 

Rothenburg

Die Angehörigen melden sich auf der Gemeindeverwaltung Rothenburg (Telefon 041 288 81 11), wo die amtlichen Details sowie die Grabart geklärt werden. Zusätzlich melden sich die Angehörigen beim Pfarramt Rothenburg, um Termin, Art der Abdankungsfeier und weitere Details definitiv zu vereinbaren.

Merkblatt Todesfall der Gemeinde Rothenburg

  

Erdbestattung oder Urnenbeisetzung

Das Zivilstandsamt informiert über die verschiedenen Möglichkeiten der Grabarten und ist in engem Kontakt mit der Friedhofverwaltung und den Pfarreien. Gemeinsam mit allen Involvierten wird ein verbindlicher Termin für die Bestattung oder Beisetzung festgelegt.

 

Abschiedsfeier

In welcher Form die kirchliche Abschiedsfeier stattfinden soll, kann im Trauergespräch mit dem oder der zuständigen Seelsorgenden im Detail besprochen werden. Diese werden sich bei Ihnen melden, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Sie bringen einen eigenen Seelsorger / eine eigene Seelsorgerin mit? Auch dann setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Pfarrei in Verbindung.

 

Die verstorbene Person ist nicht (mehr) Kirchenmitglied

Ist die verstorbene Person nicht (mehr) Mitglied der Kirche, besteht kein Anspruch auf eine kirchliche Bestattung. Grundsätzlich gilt es, den Wunsch des Verstorbenen zu respektieren. Gemeinsam mit den Hinterbliebenen wird nach einer angemessenen Lösung gesucht. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Pfarrei.

 

Kosten

Der Dienst der Kirche bei der Bestattung wird von den Kirchensteuern bezahlt. Der Orgeldienst in der Kirche ist dabei inbegriffen. Die Kosten für zusätzliche oder alternative musikalische Gestaltungen gehen zu Lasten der Hinterbliebenen. Informieren Sie aber auf jeden Fall die zuständige Pfarrei rechtzeitig.

 

Trauern

Abschiednehmen braucht Zeit - Zeit zum Nachdenken, zur Erinnerung an die verstorbene Person und zum traurig sein. Trauern ist etwas sehr Persönliches. Es gibt kein richtig oder falsch. Unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen bei, wenn Sie ein seelsorgerliches Gespräch suchen. Trauernde sind herzlich ins Trauercafé eingeladen. Dieses wird in der Regel jeden ersten Mittwochnachmittag im Monat (ausser August) im Öki in Rothenburg angeboten. Die aktuellen Daten finden Sie in der Rubrik Veranstaltungen. Unter dieser Rubrik finden Sie weitere kirchliche Angebote wie Mittagessen, Handarbeitsnachmittage oder Jassgruppen, wo soziale Kontakte und ein Austausch stattfinden können. 

 

Weitere Hilfestellungen

Todesanzeige: Wollen Sie eine Todesanzeige in der regionalen Tageszeitung publizieren, so finden Sie entsprechende Muster und weitere Informationen hier. Für den Druck und Versand von Todesanzeigen finden Sie Unterstützung bei lokalen Druckereien. Beerdigungsinstitute bieten diese Dienstleistung ebenfalls an. Geben Sie auf jeden Fall die Todesanzeige erst auf, wenn Datum und Ablauf der Beisetzung geklärt sind.

Pfarreien

Pfarrei St. Barbara Rothenburg

Telefon 041 280 13 28

 

Pfarrei Bruder Klaus

Telefon 041 552 60 40

 

Pfarrei Gerliswil

Telefon 041 552 60 20

 

Pfarrei St. Maria

Telefon 041 552 60 30

 

Pfarrei St. Mauritius Emmen

Telefon 041 552 60 10

 

Sie wissen nicht, welcher Pfarrei Sie angehören? Hier finden Sie ein Strassenverzeichnis.

 


 

Regionales Zivilstandsamt Emmen

1. OG des Verwaltungsgebäudes Gersag

Rüeggisingerstrasse 22

6020 Emmenbrücke

 

Telefon 041 268 02 32
E-Mail
Öffnungszeiten:
MO - FR 08.00 - 11.45 und 13.30 - 17.00


Merkblätter mit weiteren Informationen sind unter www.emmen.ch zu finden.

 

 

Gemeindeverwaltung Rothenburg

Abteilung Kanzleidienste

Stationsstrasse 4

6023 Rothenburg

 

Telefon 041 288 81 11
E-Mail
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 08.00 - 11.45 Uhr / 13.30 - 17.00
Mi 08.00 - 11.45 Uhr / Nachmittag geschl.
Fr 08.00 - 11.45 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr

 

Merkblätter mit weiteren Informationen sind unter der Rubrik "Friedhof- und Bestattungswesen" zu finden.