Mitgliedschaft

Die Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche wird über die Taufe konstituiert, diejenige zu Pfarrei und Kirchgemeinde über Ihren Wohnsitz. Näheres zu den Begriffen «Kirchgemeinde», «Pastoralraum» und «Pfarrei» erfahren Sie in der Rubrik «Organisation».


In Ihrer Kirchgemeinde und Pfarrei können Sie viel bewirken:

 

  • Gestalten Sie das kirchliche Leben mit, indem Sie sich freiwillig engagieren und/oder in einem kirchennahen Verein aktiv mitmachen.
  • Beraten und begleiten Sie als Pfarreirat oder als Pfarreirätin die hauptamtlichen Mitarbeitenden der Pfarrei.
  • Wirken Sie als Mitglied der Kirchgemeinde in einem der Gremien mit (Synode, Kirchgemeindeparlament, Kirchenrat), nehmen Sie Ihr Stimm- und Wahlrecht wahr und nehmen Sie an der Kirchgemeindeversammlung teil.


Kircheneintritt

Sollten Sie nicht getauft sein oder einer anderen christlichen Konfession angehören und Mitglied werden wollen, nehmen Sie bitte mit Ihrer Pfarrei Kontakt auf. Ein Priester oder ein/eine SeelsorgerIn wird mit Ihnen besprechen, welche Schritte für die Aufnahme in die römisch-katholische Kirche notwendig und sinnvoll sind.


Kirchenaustritt

Wir bedauern Ihren Entschluss aus der Katholischen Kirche austreten zu wollen, akzeptieren diese Entscheidung aber selbstverständlich. Gleichzeitig möchten wir nicht unterlassen, Ihnen für Ihre jahre-/jahrzehntelange Solidarität und Unterstützung zu danken. Sie haben mit dem Bezahlen der Kirchensteuer/mit Ihrem kirchlichen Engagement wesentlich dazu beigetragen, dass unsere Kirche nicht nur eine Gebäudehülle, sondern eine lebendige Gemeinschaft ist.


Bitte richten Sie Ihre schriftliche Austrittserklärung – aus der Ihr Wille zum Austritt klar ersichtlich sein muss – versehen mit Datum und Unterschrift an die Kirchgemeinde, der Sie angehören (muss nicht als «Einschreiben» zugestellt werden). Sie erhalten anschliessend eine Bestätigung Ihres Austritts. Zudem setzen wir die zuständige Pfarrei und die Gemeindebehörden von Ihrem Austritt in Kenntnis.


Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich.

 

Kirchenwiedereintritt

Was immer Sie auch zum Austritt aus der römisch-katholischen Kirche bewogen hat: Die Kirche will Ihren Entscheid nicht hinterfragen oder darüber urteilen, sondern Ihren persönlichen Willen akzeptieren.


Vielleicht hat sich aber in der Zeit des Abstands, der Distanz zur Institution Kirche der Wunsch gebildet, wieder in die römisch-katholische Kirche einzutreten. Vielleicht haben sich Ihre Lebensumstände und Ihr Lebensumfeld geändert. Oder Sie spüren an wichtigen Stationen wie Hochzeit, Eltern werden oder beim Verlust eines lieben Menschen das Bedürfnis nach Spiritualität und Begleitung.


Wie beim Austritt sind auch bei einem Wiedereintritt Ihre Gründe ganz persönlicher Natur. Wir zeigen Ihnen hier auf, wie einfach und unkompliziert der Wiedereintritt abläuft. Besuchen Sie die Webseite www.kircheneintritt-lu.ch, dort finden Sie weitere Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen. Zudem steht ein Kontaktformular zur Verfügung, mit dem Sie den Wiedereintritt in die Wege leiten können.


Suchen Sie vorab ein persönliches Gespräch mit einem Priester oder einem / einer Pfarreiseelsorgenden? Dann nehmen Sie mit dem Pfarreisekretariat vor Ort Kontakt auf.

Kirchgemeinde Emmen

Röm.-kath. Kirchgemeinde Emmen
Kirchfeldstrasse 2
6032 Emmen


Telefon 041 552 60 00
E-Mail

 

Kirchgemeinde Rothenburg

Röm.-kath. Kirchgemeinde Rothenburg
Flecken 34
6023 Rothenburg


Telefon 041 280 13 28
E-Mail

 

Pfarreien

Pfarrei St. Barbara Rothenburg

Telefon 041 280 13 28

 

Pfarrei Bruder Klaus

Telefon 041 552 60 40

 

Pfarrei Gerliswil

Telefon 041 552 60 20

 

Pfarrei St. Maria

Telefon 041 552 60 30

 

Pfarrei St. Mauritius Emmen

Telefon 041 552 60 10

 

Sie wissen nicht, welcher Pfarrei Sie angehören? Hier finden Sie ein Strassenverzeichnis.