Porträt

Die Kirchgemeinde ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und umfasst die Katholikinnen und Katholiken des Kirchgemeindegebietes, welches identisch ist mit dem Pfarreigebiet. Die Kirchgemeinde ermöglicht die religiöse Betreuung der Pfarreimitglieder. Die Aufgaben sind in der Kirchenverfassung geregelt.

Dazu gehören insbesondere die Sicherstellung

  • der Leitung der Pfarrei
  • der Verkündigung des Glaubens (Religionsunterricht, Erwachsenenbildung, Öffentlichkeitsarbeit)
  • des Feierns des Glaubens (Gottesdienste)
  • des Glaubenslebens (Diakonie, Seelsorge, Vereine)
  • der ökumenischen Zusammenarbeit und des interreligiösen Dialogs
  • der Infrastruktur (Gebäude, Einrichtungen, kirchliche Güter)

Jährlich findet im Spätherbst die Kirchgemeindeversammlung statt, bei der alle Katholikinnen und Katholiken ab 18 Jahren, die im Kirchgemeindegebiet ihren geregelten Wohnsitz haben, stimmberechtigt sind (Ausnahme Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassung). Dort wird das Budget des kommenden Jahres den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung unterbreitet und je nach Situation über andere Geschäfte entschieden.

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Kirchgemeinde sind im «Synodalgesetz über die römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kanton Luzern (Kirchgemeindegesetz, KGG)» umschrieben. In Ergänzung dazu sind einige Punkte in der Kirchgemeindeordnung geregelt.

Postanschrift

Röm.-kath. Kirchgemeinde
Flecken 34
6023 Rothenburg

Telefon 041 280 13 28

 

Präsident

Andreas Borer

Konstanz 2
6023 Rothenburg
E-Mail

 

Kirchgemeindeordnung

Kirchgemeindeordnung vom Nov. 2009

Kt. Luzern Kirchgemeindegesetz vom 07.11.2007