Kirchensteuer

Dass in der Schweiz die KatholikInnen ihre Steuer nicht dem Bischof entrichten, ist weltweit einzigartig. In 21 der 26 Kantone – so auch in Luzern – bezahlen KatholikInnen die Kirchensteuer ihrer Kirchgemeinde. Diese kann den grössten Teil davon für ihre Aufgaben vor Ort verwenden. Lediglich fünf Prozent fliessen an die Landeskirche, je ein weiteres Prozent an das Bistum und die RKZ (Röm.-kath. Zentralkonferenz).

Die Kirchgemeinden finanzieren mit den Steuereinnahmen nicht nur die Seelsorge, sondern auch eine Vielzahl von Angeboten und Dienstleistungen wie Jugendarbeit, Sozialberatung, Erwachsenenbildung und Kultur. Zudem werden örtliche Vereine wie Jubla, Pfadi, KAB, Frauengemeinschaften und soziale Institutionen unterstützt.


Die Landeskirche ihrerseits unterhält Fachstellen und bietet Ausbildungen an, was allen Kirchgemeinden zugutekommt. Zudem sorgt sie u.a. mit der Vergabe von Baubeiträgen für einen Finanzausgleich zwischen den Kirchgemeinden.


Auch RKZ und Bistum verwenden die ihnen zufliessenden Steuern im Sinne der Gebenden. So werden damit z. B. Medienarbeit und theologische Ausbildungen mitfinanziert.


Juristische Personen

Natürliche Personen (Private) zahlen auch in anderen Ländern Kirchensteuern, juristische (Firmen) dagegen nur in der Schweiz. Die Überlegung dahinter ist einfach: Die Wirtschaftsbetriebe sollen dort, wo sie ihren Sitz haben, ebenfalls etwas zum Wirken der Kirchen beitragen, ziehen sie doch auch Nutzen aus einem funktionierenden Gemeinwesen.


Juristische Steuereinnahmen sind jedoch zweckgebunden. Im Kanton Luzern schreibt seit 2018 das «Gesetz über die Kirchenverfassung» eine Zweckbestimmung vor: Die Erträge aus den juristischen Kirchensteuern dürfen nur für soziale und kulturelle Tätigkeiten, nicht aber kultische, verwendet werden. Übrigens zahlen juristische Personen ökumenische Kirchensteuern, wird ihr Beitrag doch entsprechend den Mitgliederzahlen auf die römisch-katholischen, reformierten und die christkatholischen Kirchgemeinden aufgeteilt. Im Kanton Luzern bezahlen Unternehmen jährlich rund 16,5 Millionen Franken an Steuern an die drei Landeskirchen.

Kirchgemeinde Emmen

Röm.-kath. Kirchgemeinde Emmen
Kirchfeldstrasse 2
6032 Emmen


Telefon 041 552 60 00
E-Mail

 

Der Kirchensteuerfuss beträgt aktuell 0.285 Einheiten.

 

2018 Jahresrechnung

2019 Jahresrechnung

2021 Voranschlag

 

Kirchgemeinde Rothenburg

Röm.-kath. Kirchgemeinde Rothenburg
Flecken 34
6023 Rothenburg
Telefon 041 280 13 28
E-Mail

 

Der Kirchensteuerfuss beträgt aktuell 0.25 Einheiten.

 

2019 Laufende Rechnung

2019 Bestandesrechnung

2020 Budget