Kirchenrat

Der Kirchenrat und der Kirchmeier bilden zusammen die Exekutive der Kirchgemeinde und treten etwa alle zwei bis drei Wochen zu einer Sitzung zusammen. Sie sind, unter Vorbehalt der Rechte der Stimmberechtigten und des Kirchgemeindeparlamentes, das zentrale Führungsorgan und tragen die Gesamtverantwortung für die Kirchgemeinde.

 

Aktuell im Amt

Amtsdauer vom 1. Juni 2022 bis 31. Mai 2026

Wahlen 2022

Wahlanordnung.pdf

Hansruedi Schmidiger

Gerliswilstrasse 89

6020 Emmenbrücke

E-Mail

 

Kirchgemeindepräsident
Ressort Kommunikation und Kultur


 

Hanni Rebsamen Gundersen
Obere Wiese 12
6020 Emmenbrücke

E-Mail

 

Ressort Personal


 

Peter Helfenstein
Kaspar-Steinerstrasse 41
6032 Emmen

E-Mail

 

Ressort Planung und Bau


 

David Rüegsegger 
Gerliswilstrasse 73a
6020 Emmenbrücke

E-Mail

 

Diakon, Pastoralraum- und Gemeindeleiter


 

Conny Weyermann 

Untere Halten 10

6032 Emmen

E-Mail

 

Ressort Soziales, Diakonie und Jugend


 

Markus Brunner

Erlenmatte 13

6020 Emmenbrücke

E-Mail

 

Kirchmeier
Ressort Finanzen


 

Aktuelles

Aktuell gehört die Kirchmeierin der Exekutive an, ist im Kirchenrat aber nicht stimmberechtigt. Diese Konstellation entspricht zwar dem geltenden Recht. Emmen ist aber die einzige Kirchgemeinde im Kanton Luzern, die seinerzeit diese Lösung wählte.

Der Kirchenrat hat nun entschieden, die allseits bewährte Konstellation auch für Emmen zu übernehmen. Er überarbeitet derzeit die geltende Kirchgemeindeordnung. Der Vorschlag muss jedoch vom Kirchgemeindeparlament in zwei Lesungen gutgeheissen werden, bevor die Stimmberechtigten ebenfalls Stellung nehmen können. Erst wenn diese Hürden erfolgreich überwunden und die Synode der neuen Kirchgemeindeordnung ebenfalls zugestimmt hat, kann diese in Kraft treten. Der ganze Prozess wird also einige Monate in Anspruch nehmen.

Auf die Wahlen werden die Änderungen keinen Einfluss haben, denn die Wahl ins Präsidium und Kirchmeieramt wird nach wie vor von den Stimmberechtigten vorgenommen. Bezüglich der anderen Ressorts konstituiert sich der Kirchenrat weiterhin selbst. Aber einmal im Amt, wird der Kirchmeierin oder dem Kirchmeier innerhalb der Kollegialbehörde neu ein Stimmrecht zustehen.

 

Kirchenratssitzungen

Zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern des Kirchenrates nimmt Mario Blasucci, Verwaltungsleiter, an den Sitzungen teil. Ihm steht das Recht zu, Anträge zu stellen und an den Beratungen teilzunehmen. Er hat jedoch kein Stimmrecht.