Porträt
Die Römisch-katholische Kirchgemeinde Emmen verwaltet und bewirtschaftet die kirchlichen Infrastrukturen der vier Pfarreien
- Bruder Klaus, Emmenbrücke
- Gerliswil Hl. Familie, Emmenbrücke
- St. Maria, Emmenbrücke
- St. Mauritius, Emmen
Sie ist, mit Ausnahme im Gebiet Holz (Neuenkirch), gebietsmässig deckungsgleich mit der politischen Gemeinde Emmen. Sie ist die staatskirchenrechtlich verfasste Körperschaft der römisch-katholischen Katholikinnen und Katholiken der vier Emmer Pfarreien.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung haben. Die Stimmberechtigten sind das oberste politische Organ, entscheiden an der Urne über wichtige Projekte und Bauvorhaben und wählen sowohl das 24-köpfige Kirchgemeindeparlament (Legislative) als auch den Kirchenrat (Exekutive). Die Exekutive ist das zentrale Führungsorgan und trägt die Gesamtverantwortung für die Kirchgemeinde.
Kirchgemeindeordnung
Mit Abstimmung vom 30. August 2009 erhielt die Röm.-kath. Kirchgemeinde Emmen eine neue Kirchgemeindeordnung - sowie neu ein Kirchgemeindeparlament.
Zur Vorgeschichte: Auf den 1. Januar 2005 trat das neue Gemeindegesetz des Kantons Luzern in Kraft. In diesem waren Bürgergemeinden, Korporationsgemeinden und Kirchgemeinden nicht mehr vorgesehen, d.h. sie verloren ihre rechtliche Basis. Gleichzeitig wurden die Landeskirchen verpflichtet, eigene gesetzliche Grundlagen für die Kirchgemeinden sowie die kirchlichen Stiftungen zu erlassen. Nach zwei Lesungen in der Synode wurde das neue Kirchgemeindegesetz vom Parlament der Röm.-kath. Landeskirche des Kantons Luzern einstimmig verabschiedet und trat am 1. Januar 2008 in Kraft.
Das Besondere am neuen Kirchgemeindegesetz ist das dispositive Recht. Das heisst bestimmte Bereiche oder Details können abweichend geregelt werden. Das bedingte jedoch die Verabschiedung einer eigenen Kirchgemeindeordnung.
Der Kirchenrat Emmen beschloss, nicht nur die bestehende, am 27. Januar 1974 in Kraft getretene, Kirchgemeindeordnung zu überarbeiten, sondern die Chance für die Einführung eines Kirchgemeindeparlamentes zu nutzen. Seit der Inkraftsetzung der neuen KGO ist Emmen - neben Luzern - die zweite von 85 Kirchgemeinden im Kanton Luzern, die diesen zukunftsweisenden und demokratischen Weg beschreitet.
Trotz der Einführung des Kirchgemeindeparlamentes (24 Mitgliedern) bleiben die Stimmberechtigen oberstes Organ der Kirchgemeinde. Ihnen steht weiterhin die Möglichkeit offen, Petitionen, Initiativen oder Referenden einzureichen.
Die Stimmberechtigen wählen nach wie vor die Exekutive - Kirchenrat und Kirchmeieramt - und neu auch die 24 Mitglieder des Kirchgemeindeparlamentes (Legislative). Kirchenrat und Kirchmeieramt werden im Majorzverfahren gewählt, für das Kirchgemeindeparlament kommt das Proporzverfahren zur Anwendung. Eine stille Wahl ist bei Exekutive und Legislative zulässig. Die Amtsdauer beträgt bei beiden Gremien vier Jahre.
Die Kirchgemeindeordnung wurde im Jahre 2022 überarbeitet und angepasst. Die Urnenabstimmung dazu fand am 16. Oktober 2022 statt und resultierte mit der Annahme. Die Kirchgemeindeordnung trat nach der Genehmigung der Synode der Landeskirche Luzern am 9. November 2022 in Kraft.
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Kirchgemeindeordnung
Kirchgemeindeordnung vom 16.10.22.pdf